§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und
Angebote der Morgentau GmbH(nachfolgend „Morgentau“) im Bereich Gartenpflege
(Einzelaufträge und Abomodelle) sowie Gebäudeservice. Abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Morgentau stimmt diesen ausdrücklich
schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Alle Angebote von Morgentau sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch
schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Abomodell (Leistungspakete
gemäß Website www.morgentau-garten.de) oder dem individuellen Einzelauftrag.
3. Zusatzleistungen vor Ort: Wünscht der Kunde während der Ausführung der
Arbeiten zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind
(z. B. spontaner Heckenschnitt, zusätzliche Reinigungsflächen), gelten diese als
Erweiterung des Auftrags. Diese Zusatzleistungen werden nach dem tatsächlichen
Zeitaufwand und Materialverbrauch zu den aktuellen Verrechnungssätzen der
Morgentau GmbH abgerechnet. Die mündliche Beauftragung gegenüber den
Mitarbeitern vor Ort ist hierbei bindend.
§3 Pflichten des Kunden & Zugänglichkeit
1. Zugänglichkeit: Der Kunde stellt sicher, dass die Flächen und Gebäude zum
Termin frei zugänglich sind.
2. Ausfallpauschale: Ist die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.
B. verschlossene Tore, Blockaden), nicht möglich, erhebt Morgentau eine
Pauschale:
◦ 75,00 € pauschal pro Anfahrt.
◦ Zusätzlich 45,00 € pro Stunde je eingesetztem Mitarbeiter für Wartezeit/
Ausfall.
3. Anschlüsse & Hinweise: Wasser- und Stromanschlüsse sind kostenfrei zu stellen.
Auf verborgene Leitungen (Strom, Wasser, Gas) ist vorab hinzuweisen.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
3. Einzelaufträge: Die Vergütung basiert auf dem jeweiligen Angebot. Morgentau
behält sich vor, bei unvorhersehbarem Mehraufwand (z. B. außergewöhnlich hohe
Mengen an Laub- oder Grünschnittabfall), eine Anpassung der Vergütung nach
tatsächlichem Aufwand vorzunehmen.
4. Abomodelle: Die Vergütung wird monatlich kalkuliert und abgerechnet. Die
Berechnungsgrundlage (insbesondere m²-Fläche) ist dem Angebot oder der
Website zu entnehmen.
§5 Laufzeit und Kündigung
1. Einzeleinsätze: Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
2. Abomodelle (Gartenpflege): Aufgrund der saisonalen Kalkulation haben
Abomodelle eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum
Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
3. Gebäudeservice: Sofern keine Abomodelle vereinbart sind, gilt eine
Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
§6 Abnahme und Gewährleistung
1. Leistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen nach
Abschluss schriftlich widersprochen wird.
2. Keine Haftung für witterungsbedingte Schäden an Pflanzen (Frost, Hitze, Sturm)
oder Schädlingsbefall ohne grobes Verschulden seitens Morgentau.
§7 Haftung
1. Morgentau haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Eine Haftung für Schäden durch unrichtige Angaben des Kunden (z. B. Lage von
Leitungen) ist ausgeschlossen.
§8 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.